bürotechnik
 

1. Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung dieser Schriftformklausel ist unwirksam.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der uns erteilte Auftrag durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir durch Auslieferung zu erkennen geben, dass wir den Auftrag angenommen haben.

3. Preise
Die von uns genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen durch den Lieferanten bzw. Änderungen der Devisen-Wechselkurse auf täglicher Basis bei Produkten, die in Fremdwährungen bezogen werden zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Lieferung
Lieferzeiten und Liefertermine:
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anders vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von uns durch Zulieferanten und Hersteller.

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse bei uns, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag, soweit nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten.
Teillieferungen und Teilleistungen sind möglich. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

5. Versand und Gefahrenübergabe
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Soweit Versicherungen für die Lieferteile zu Gunsten von uns beim Transportunternehmer bestehen, werden diese im Schadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber uns als Versender.

Für Endverbraucher gelten abweichend die gesetzlichen Regelungen.

6. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen mit Rechnungszugang und Bereitstellung der Ware für den Besteller innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen jeweils zunächst auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden getroffene anderslautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen zu lassen. Eine Zahlung gilt erst mit unserer Verfügungsgewalt über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegengenommen.
Zahlungsverzögerung :
Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dessen Eintritt Verzugszinsen, die 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen, mindestens aber 8%. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bzw. damit in Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers oder die Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Käufers nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen und Beschlagnahme, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlter Waren werden im Voraus zur Sicherung an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Waren durch den Kunden mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.

8. Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung aufhebt oder erheblich mindert, soweit die Gewährleistung nicht durch den Vorlieferanten eingeschränkt oder aufgehoben wurde. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe und chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Unter Ausschluss weiterer Ansprüche werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach beliebigem Ermessen unterliegender Wahl unsererseits ausgebessert, neu geliefert oder gutgeschrieben, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile fallen in unser Eigentum, solange Eigentumsvorbehalt unsererseits besteht. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Ware verlässt in geprüftem Zustand unser Haus.

Transportschäden:
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung sowohl auf Beschädigung als auch auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die Mängel sind unverzüglich dem Zusteller (z.B. Paketdienst oder Spediteur) anzuzeigen und auf den Frachtpapieren zu vermerken. Ferner sind uns Mängel und Transportschäden innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Die beschädigte Ware bleibt bis zur Begutachtung durch einen Sachverständigen beim Empfänger. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden.
Für Endverbraucher gelten abweichend die gesetzlichen Regelungen.
Sonderbestellungen:
Waren, welche auf besonderen Wunsch des Kunden bestellt worden sind, gelten als Sonderbestellungen. Sie sind grundsätzlich vom Umtausch bzw. von der Gutschrift ausgeschlossen.
Ratschläge, Hinweise und Informationen:
Die Haftung für Ratschläge, Hinweise und Informationen ist ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn sie im Rahmen der Einweisung erfolgt.
Rücksendungen:
Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis und unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei (“Frei Haus”) originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.

9. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Für unsere Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen nicht berührt. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist der Firmensitz.